Zwei wehende Europa-Flaggen vor einem Gebäude.

26.02.2026News aus Brüssel

GAP-Reform: Europäischer Rechnungshof sieht Risiken

Strukturelle Neuausrichtung ab 2028 bringt Chancen – aber auch erhebliche Unsicherheiten

Der Europäische Rechnungshof hat eine Stellungnahme zu den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission für die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) veröffentlicht. Im Fokus der Stellungnahme stehen Analysen zu den geplanten Änderungen für die Förderperiode 2028 bis 2034. Die Gutachten wurden vor allem unter dem Gesichtspunkt der soliden Haushaltsführung, der Rechenschaftspflicht und des europäischen Mehrwerts erstellt und richten sich primär an den Rat und das Europäische Parlament.

Konsolidierung der GAP mit weiteren Bereichen

Kern der Reform ist die Integration der GAP in einen neuen, bereichsübergreifenden Europäischen Fonds, der verschiedene Politikfelder wie Landwirtschaft, regionale Entwicklung, Fischerei sowie Sicherheit bündeln soll. Ein eigenständiger Agrarfonds würde damit erstmals seit Einführung der GAP im Jahr 1962 entfallen. Auch die bisherige Zwei-Säulen-Struktur, bestehend aus EGFL und ELER, würde damit aufgegeben werden. Der vorgeschlagene „Europäische Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und ländlichen Raum, Fischerei und Meeresangelegenheiten, Wohlstand und Sicherheit“ soll insgesamt etwa 865 Mrd. Euro umfassen, wovon mindestens 293,7 Mrd. Euro für die Einkommensstützung landwirtschaftlicher Betriebe vorgesehen sind. Die Schwerpunktsetzung für Förderungen und die entsprechende Festlegung finanzieller Mittel soll künftig über nationale Partnerschaftspläne je EU-Mitgliedsstaat erfolgen.

Warnung vor Unklarheiten für landwirtschaftliche Betriebe und Verwaltung

Der Rechnungshof sieht in diesen grundlegenden Strukturänderungen jedoch Risiken. Nach Auffassung der Rechnungsprüfer:innen könnten die komplizierten Regelungen für die Erstellung und Annahme der Pläne sowie die komplexe rechtliche Struktur der GAP für Unsicherheit sorgen. 

Vor allem bestehen Bedenken hinsichtlich des Gesamtbetrags der GAP-Förderung: Da der konkrete Förderumfang erst mit der Genehmigung der nationalen Pläne feststeht, könnten landwirtschaftliche Betriebe letztlich vor der Herausforderung stehen, ihre finanzielle Planung verlässlich auszurichten. Auch Verzögerungen bei der Mittelbereitstellung seien nicht auszuschließen. Das eigentliche Ziel einer Vereinfachung könnte damit untergraben werden. 

Planungsungewissheit kann nach Auffassung des Rechnungshofs auch dadurch entstehen, dass Unklarheiten darüber bestehen, welche GAP-Zuwendungen auf konkreten Ergebnissen und welche auf der Erfüllung von sogenannten Meilensteinen und Zielen beruhen sollen. Um seiner Prüfungsaufgabe weiterhin nachkommen zu können, fordert er diesbezüglich eine klare Rechenschaftspflicht und lückenlose Rückverfolgbarkeit der Zahlungen – bis hin zu den einzelnen Empfänger:innen.

Abschließend betonen die Prüfer:innen, dass die angestrebte größere Flexibilität für die Mitgliedstaaten nicht zulasten zentraler Ziele der Agrarpolitik gehen darf. Ein gerechtes Einkommen für Landwirte, Umwelt- und Klimaschutz, Ernährungssicherheit sowie faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Der Rechnungshof sieht hier vor allem die Europäische Kommission in der Pflicht, ihre Steuerungsfunktion zugunsten dieser gemeinsamen Ziele wahrzunehmen.