Fördermittel-Glossar
Begriffe aus der Fördermittel-Welt, kompakt und verständlich erklärt.

Begriffe aus der Fördermittel-Welt, kompakt und verständlich erklärt.
Die Welt der Fördermittel ist geprägt von einer Vielzahl fachlicher Begriffe, Abkürzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen. Dieses Glossar bietet eine strukturierte und verständliche Orientierung durch die zentralen Begriffe und Konzepte aus der regionalen, nationalen und europäischen Förderpraxis.
Die Einträge erläutern nicht nur Definitionen, sondern ordnen die Begriffe fachlich ein, zeigen Zusammenhänge auf und stellen Bezüge zu typischen Förderprozessen her – von der Antragstellung über Bewilligung und Auszahlung bis hin zu Kontrolle, Berichtswesen und Verwendungsnachweis. Dabei werden sowohl verwaltungsfachliche als auch technische Aspekte berücksichtigt, etwa digitale Antragsverfahren, Fachregister oder EU-weite Systeme.
Fördermittel-Wissen von A-Z
Die Antragstellung bezeichnet im Rahmen der Fördermittelverwaltung den Teilprozess, in dem ein Förderantrag bei einer zuständigen Behörde oder zwischengeschalteten Stelle eingereicht wird, um finanzielle Unterstützung im Rahmen eines bestimmten Förderprogramms zu erhalten. Sie bildet den ersten Schritt im Fördermittelprozess und entscheidet darüber, ob ein Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Personen, Organisationen oder Unternehmen, die einen Förderantrag stellen, gelten folglich als Antragstellende.
Im Rahmen moderner Förderverfahren, wie etwa der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, erfolgt die Antragstellung digital bzw. elektronisch über Online-Antragsportale. Dort werden Projektdaten, Förderziele, Kostenpläne und Nachweise erfasst. Die formale und inhaltliche Vollständigkeit des Antrags ist eine grundlegende Voraussetzung für die nachfolgende Bearbeitung und Bewilligung. Ein transparenter und strukturierter Antragsprozess ist entscheidend, um Fördermittel effizient und regelkonform zu vergeben.
Neben den formalen Voraussetzzungen gelten auch viele rechtliche Anforderungen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung vorgegebener Daten- und Nachweisformate. Je nach Förderprogramm können zudem Anforderungen an die elektronische Identifikation der Antragstellenden, die Nutzung elektronischer Signaturen oder die verbindliche Abgabe von Eigenerklärungen bestehen.
Die digitale Antragstellung ermöglicht es Förderstellen, formale Prüfungen, Plausibilitätskontrollen und Fristenüberwachungen bereits im Antragsprozess systemgestützt durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist eine strukturierte, standardisierte Datenerfassung, die sowohl rechtssicher als auch medienbruchfrei in nachgelagerte Bearbeitungs-, Bewilligungs- und Auszahlungsprozesse überführt werden kann.
Die Antragsbearbeitung, oft auch als Antragsmanagement oder Vorgangsbearbeitung bezeichnet, umfasst im Rahmen der Fördermittelverwaltung alle fachlichen, administrativen und technischen Schritte, die nach der Einreichung eines Förderantrags erfolgen. Sie dient der Prüfung, Bewertung und Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung einer Förderung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die beantragten finanziellen Zuwendungen regelkonform, zweckgerecht und effizient eingesetzt werden.
In der Fördermittelverwaltung ist die Antragsbearbeitung ein zentraler Kernprozess zwischen Antragstellung und Bewilligung.
Typische Arbeitsschritte sind bspw. die
Je nach Förderprogramm sind mehrstufige Prüfinstanzen beteiligt – z. B. zwischengeschaltete Stellen, Fachministerien oder EU-Behörden. Ein digital unterstützter Bearbeitungsprozess gewährleistet Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit. Um Prüfaufwände zu reduzieren, sind innerhalb vor- und nachgelagerter Prozesse außerdem oftmals intelligente Prüf- und Plausibilitätsmechanismen integriert.
Ein Antragsportal ist eine digitale Plattform, über die Förderinteressierte Anträge für finanzielle Zuwendungen online bzw. digital erstellen, einreichen und den Bearbeitungsstatus verfolgen können. Es dient als zentrale Schnittstelle zwischen Antragstellenden und der zuständigen Bewilligungsstelle.
Im Kontext der Fördermittelverwaltung ermöglicht ein Antragstellerportal die medienbruchfreie Antragstellung und unterstützt eine strukturierte Erfassung aller erforderlichen Informationen und Nachweise. Typische Funktionen sind Benutzer- und Rollenverwaltung, Plausibilitätsprüfungen, Dokumentenmanagement sowie die sichere Kommunikation mit bewilligenden Stellen bzw. Behörden. Oft werden Fristen, Pflichtfelder und programmspezifische Anforderungen direkt im Portal abgebildet, um formale Fehler und nachgelagerte Prüfaufwände zu reduzieren. Als Bestandteil eines digitalen Förderverfahrens trägt das Portal dazu bei, Antragsprozesse effizienter, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.
Ein Antragsportal ist damit mehr als ein reines Onlineformular. Während klassische Onlineformulare meist statisch aufgebaut sind und lediglich der einmaligen Datenerfassung dienen, bildet ein Antragsportal den gesamten Antragsprozess strukturiert und prozessorientiert ab. Es führt Antragstellende durch programmspezifische Anforderungen, unterstützt Zwischenspeicherung, Validierungen sowie Nachreichungen und ermöglicht die transparente Nachverfolgung des Bearbeitungsstatus.
Gegenüber dem internen Fachverfahren der Bewilligungsstelle übernimmt das Antragstellerportal die Rolle der externen Einstiegskomponente („Front-End“) eines Förderverfahrens. Es dient als digitale Schnittstelle zwischen Antragstellenden und Verwaltung sowie , während die fachliche Prüfung, Entscheidung und Mittelbewirtschaftung in nachgelagerten Systemen erfolgen. In dieser Funktion tragen Antragsportale wesentlich zur Standardisierung, Qualitätssicherung und Effizienz von Förderprozessen bei.
Berichtswesen bezeichnet im Kontext der Fördermittelverwaltung die systematische Erfassung und Aufbereitung von Daten mittels ETL-Prozessen (ETL = Extract Transfom Load) sowie die Auswertung von Daten zur Information, Steuerung und Kontrolle von Förderprozessen. Es dient insbesondere der Transparenz über Mittelverwendung, Fortschritt und Zielerreichung von Förderprogrammen. Ziel ist es, interne Steuerungs- und Kontrollprozesse zu unterstützen und externe Berichtspflichten in Form von Leistungsberichten zuverlässig zu erfüllen.
Im Fördermittelkontext ist das Berichtswesen ein zentrales Instrument zur Steuerung, Überwachung und Rechenschaftslegung. Es umfasst sowohl wiederkehrende Standard-Reports als auch adhoc-Analysen zu Themen wie:
Die Ergebnisse des Berichtswesens unterstützen operative Entscheidungen, fachliche Kontrolle, Controlling-Aufgaben sowie die Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten gegenüber Ministerien, EU-Instanzen oder Prüfungsbehörden. Modernes Berichtswesen basiert auf strukturierten Verfahrensdaten und ermöglicht konsistente, nachvollziehbare und stichtagsbezogene Auswertungen – auch bei hoher Änderungsfrequenz und steigender Detailtiefe.
Bewilligungsmanagement bezeichnet die strukturierte Organisation, Steuerung und Dokumentation aller Prozesse rund um die Bewilligung von Fördermitteln. Es umfasst die fachliche Prüfung von Anträgen, die Entscheidungsfindung sowie die Verwaltung von Bewilligungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg.
Im Fördermittelkontext bildet das Bewilligungsmanagement die operative Klammer zwischen Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung. Es beinhaltet formale und fachliche Prüfungen, Entscheidungs- und Freigabeprozesse, die Erstellung und Verwaltung von Bewilligungsbescheiden sowie den Umgang mit Änderungen, Auflagen und Fristen. Darüber hinaus stellt das Bewilligungsmanagement sicher, dass rechtliche, programmbezogene und haushaltsrechtliche Vorgaben eingehalten und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden. In digitalen Fachverfahren werden diese Aufgaben durch strukturierte Workflows, Prüflogiken und revisionssichere Dokumentation unterstützt.
e-Kohäsion, im Englischen e-cohesion, bezeichnet das EU-weite Prinzip der elektronischen Abwicklung und des elektronischen Datenaustauschs in der Verwaltung von Kohäsions- und Strukturfonds.
Die e-Kohäsion wurde von der Europäischen Union eingeführt, um die Verwaltung von Kohäsions- und Strukturfonds zu vereinfachen und zu modernisieren. Hintergrund waren komplexe, papierbasierte Verfahren sowie ein hoher administrativer Aufwand für Förderempfänger und Behörden. Ziel des e-Kohäsionsprinzips ist es, Förderprozesse vollständig elektronisch abzubilden, Mehrfacherfassungen zu vermeiden und den Datenaustausch zwischen allen Beteiligten zu erleichtern. Dadurch sollen Verfahren transparenter, effizienter und nachvollziehbarer gestaltet sowie Prüf- und Kontrollprozesse unterstützt werden.
Im Sinne der Fördermittelverwaltung verpflichtet das Prinzip der e-Kohäsion die EU-Mitgliedstaaten dazu, sicherzustellen, dass Begünstigte sämtliche Informationen und Dokumente im Rahmen eines Förderverfahrens elektronisch übermitteln können. Dazu zählen u. a. Antragstellung, Kommunikation, Nachweisführung, Berichterstattung und Archivierung. e-Kohäsion ist insbesondere für ESI-Fonds wie EFRE, ESF+ oder ELER von Bedeutung und stellt hohe Anforderungen an IT-Systeme hinsichtlich Interoperabilität, Datensicherheit und Revisionssicherheit.
Der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (kurz EGFL) ist einer der beiden Finanzierungsfonds der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Aus ihm werden vor allem Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe sowie bestimmte marktbezogene Maßnahmen finanziert.
Der EGFL dient zur Einkommensstützung der Landwirt:innen und der Stabilisierung der Agrarmärkte innerhalb der EU. Er soll dazu beitragen,
Aus dem EGFL werden insbesondere folgende finanzielle Zuwendungen finanziert:
Der EGFL stellt die 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU dar. Er steht damit dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) gegenüber, aus dem hingegen überwiegend investive und strukturelle Fördermaßnahmen der 2. Säule finanziert werden.
| Merkmal | EGFL | ELER |
|---|---|---|
| Zuordnung in der GAP | 1. Säule der GAP | 2. Säule der GAP |
| Zielsetzung | Einkommensstützung und Marktstabilisierung | Strukturentwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit |
| Art der Förderung | überwiegend flächenbezogen | überwiegend investiv, projekt- oder maßnahmenbezogen |
| Typische Förderinstrumente | Direktzahlungen, Öko-Regelungen, Marktordnungsmaßnahmen | Investitionsförderung, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Förderung des ländlichen Raums |
| Zahlungslogik | jährliche, pauschale Zahlungen je Hektar bzw. Anspruch | zweckgebundene Förderung mit Bewilligung und Verwendungsnachweis |
| Antragstellung | i. d. R. über den Gemeinsamen Antrag | häufig über separate Förderanträge je Maßnahme |
| Kontrollschwerpunkt | Flächen, Bewirtschaftung, Fördervoraussetzungen | Projektumsetzung, Kosten, Zweckbindung |
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (kurz ELER) ist einer der beiden Finanzierungsfonds der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Als 2. Säule der GAP finanziert der ELER Maßnahmen, die auf die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz ausgerichtet sind.
Der ELER verfolgt einen struktur- und entwicklungsorientierten Ansatz. Im Mittelpunkt stehen nicht pauschale Zahlungen, sondern gezielte Fördermaßnahmen, mit denen
Die Förderung erfolgt in der Regel projekt- oder maßnahmenbezogen und ist an konkrete Verpflichtungen gebunden.
Aus dem ELER werden zahlreiche Fördergegenstände finanziert, wie etwa:
Der ELER ist bildet die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Er ergänzt die einkommens- und marktorientierten Maßnahmen der 1. Säule (EGFL) um langfristige, strukturelle und nachhaltigkeitsorientierte Förderinstrumente.
Eine systematische Gegenüberstellung der beiden Fonds findet sich unter Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) | Unterschied zwischen EGFL und ELER.
Der Europäische Sozialfonds (kurz ESF) ist das zentrale und zugleich wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union, wenn es um Beschäftigung und soziale Integration geht.
In der aktuellen Förderperiode 2021–2027 wird er als „ESF Plus“ (kurz ESF+) weitergeführt, mit erweitertem Aufbau und Zielsetzung. So vereint er vier Finanzierungsinstrumente, die zuvor getrennt waren: den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).
Der ESF bzw. ESF+ investiert als einer der ältesten EU-Strukturfonds in Menschen, ihre Kompetenzen und ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt, indem er eine bessere Bildung fördert, durch Ausbildung und Qualifizierung unterstützt und zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt beiträgt.
Als Teil der europäischen Kohäsionspolitik verfolgt der ESF Ziele wie ein hohes Beschäftigungsniveau, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, nachhaltige Entwicklung sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Europäischen Union.
In Kooperation mit den europäischen Mitgliedsstaaten fördert der Fonds Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Die Unterstützung erfolgt überwiegend über projektbezogene Förderprogramme, die von den Mitgliedstaaten und Regionen gemeinsam mit der EU umgesetzt werden, wie bspw. “Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen”.
Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind eine Gruppe von Förderfonds, mit denen wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichgewichte innerhalb der Europäischen Union verringert werden sollen. Sie dienen der Umsetzung der EU-Kohäsions-, Struktur- und Agrarpolitik und werden in mehrjährigen Förderperioden eingesetzt.
Die ESI-Fonds verfolgen das übergeordnete Ziel, eine ausgewogene Entwicklung der Regionen in der EU zu fördern. Dazu gehören insbesondere
Zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zählen unter anderem Fonds wie
Die einzelnen Struktur- und Investitionsfonds bilden einen gemeinsamen Förderrahmen, jedoch unterscheiden sie sich deutlich hinsichtlich Zielgruppen, Fördergegenständen und Verwaltungsstrukturen. Beispielsweise sind EFRE und ESF primär der europöischen Kohäsionspolitik zugeordnet, während ELER eine der beiden tragenden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bildet.
Die Umsetzung der ESI-Fonds erfolgt im geteilten Management zwischen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten. Auf nationaler bzw. regionaler Ebene sind Bewilligungs-, Zahl- und Verwaltungsstellen verantwortlich für
Fördermittelverwaltung, oft auch als Fördermittelmanagement oder Förderprozessmanagement bezeichnet, beschreibt die Steuerung von Prozessen für die Antragsstellung und -bearbeitung, Auszahlung sowie dem Monitoring rund um Fördermittel. Hierbei kann es sich um finanzielle Zuwendungen von staatlichen Stellen aus kommunalen, nationalen oder übergreifenden Töpfen wie EU-Förderprogrammen, aber auch privaten Institutionen handeln. Ziel der Fördermittelverwaltung ist es, Förderprogramme möglichst effizient, regelkonform und revisionssicher umzusetzen.
Im Kontext öffenlticher Verwaltungen beschreibt Fördermittelverwaltung die Gesamtheit der organisatorischen und fachlichen Aufgaben, die mit der Umsetzung von Förderprogrammen verbunden sind. Dazu zählen u. a. die Antragsbearbeitung, die Bewertung von Fördervoraussetzungen, die Mittelbindung und die Auszahlung. Besonders relevant ist die Nachweisführung, da eine prüf- und revisionssichere Dokumentation zur Sicherstellung der rechtssicheren Vergabe von Fördermitteln erforderlich ist. In der Praxis werden diese Aufgaben häufig durch Fachverfahren unterstützt, um Prozesse standardisiert und nachvollziehbar abzubilden. Digitale Lösungen helfen hierbei, Förderprozesse zu automatisieren, Transparenz zu schaffen und Fördermittel zielgerichtet einzusetzen.
Die Verwaltung von Fördermitteln begleitet Förderprorgramme und -vorhaben über den gesamten Lebenyzyklus. Sie unterteilt sich typischerweise in folgende Prozessphasen:
Die Fördermittelverwaltung ist in der Praxis durch eine hohe fachliche und rechtliche Komplexität geprägt. Unterschiedliche Förderprogramme, umfangreiche Regelwerke sowie lange Laufzeiten erfordern eine durchgängige Transparenz und eine lückenlose Dokumentation. Hinzu kommen hohe Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Prüf- und Revisionssicherheit sowie die fristgerechte Bearbeitung von Anträgen, Auszahlungen und Nachweisen.
Digitale Fachverfahren unterstützen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen. Sie ermöglichen eine strukturierte Abbildung von Förderprozessen, automatisierte Prüfungen und eine zentrale, revisionssichere Datenhaltung. Dadurch werden Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet, Fehlerquellen reduziert und die Grundlage für aussagekräftiges Berichtswesen und Controlling geschaffen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik, im Englischen Common Agricultural Policy, (kurz GAP bzw. CAP) ist das zentrale Förder- und Regelungssystem der Europäischen Union für Landwirtschaft und ländliche Räume. Sie dient der Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion, der Einkommensstabilisierung für Landwirt:innen sowie der Förderung von Umwelt-, Klima- und Entwicklungszielen im ländlichen Raum der EU.
Die GAP ist einer der ältesten und finanziell bedeutendsten Politikbereiche der Europäischen Union. Etwa ein Drittel des gesamten EU-Haushalts wird für Mittel der GAP aufgewendet. Sie wird in mehrjährigen Förderperioden umgesetzt und basiert auf EU-weit geltenden Verordnungen, die von den Mitgliedstaaten national ausgestaltet werden.
Die Verwaltung der GAP ist durch komplexe Förderlogiken, umfangreiche Kontrollsysteme und detaillierte Berichtspflichten geprägt. Zur Sicherstellung einer regelkonformen Umsetzung kommen spezialisierte Verwaltungs-, Kontroll- und Zahlstellenverfahren, wie etwa InVeKoS bzw. IACS, zum Einsatz, die vornehmlich digital unterstützt werden.
Die GAP fußt auf zwei Säulen, die unterschiedliche Förderziele und Förderarten abbilden:
Die erste Säule zielt auf die Einkommensstützung sowie die Honorierung bestimmter Umwelt- und Klimaleistungen von Landwirt:innen in der EU ab. Sie umfasst vor allem Förderarten wie
Diese Förderungen sind in hohem Maße standardisiert und werden überwiegend jährlich beantragt. Finanziert wird dies aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL).
Die zweite Säule der GAP wird insbesondere über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für dieEntwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert und verfolgt einen stärker struktur- und projektbezogenen Ansatz. Sie umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermaßnahmen, etwa zur Förderung von Investitionen, Umwelt- und Klimaschutz oder zur Stärkung ländlicher Regionen.
Typische Förderarten sind hierbei
Diese Förderungen sind häufig an komplexe Bewilligungs-, Auszahlungs- und Nachweisprozesse gebunden und erfordern eine detaillierte fachliche und finanzielle Verwaltung.
Das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (kurz HI-Tier) ist eine bundesweite Datenbank zur Registrierung, Verwaltung und Rückverfolgung landwirtschaftlicher Nutztiere in Deutschland. Sie dient der Tierseuchenbekämpfung, der Lebensmittelsicherheit sowie als Datenbasis für agrarbezogene Förder- und Kontrollverfahren.
Zweck des HI-Tier ist die Bereitstellung eines zentralen, bundesweit einheitlichen Registers für tierbezogene Grunddaten. Der Ursprung der HI-Tier liegt in der Einführung der Rinderdatenbank infolge der BSE-Krise, um eine eindeutige Identifikation und Nachverfolgbarkeit von Tieren sicherzustellen.
Durch die frühzeitige Einigung von Ländern und Bund auf einen zentralen Betrieb beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) entstand eine stabile, zentrale Struktur, die in der Folge schrittweise zu einem übergreifenden Informationssystem für weitere Tierarten ausgebaut wurde. HI-Tier bildet damit eine dauerhafte infrastrukturelle Grundlage für staatliche Aufgaben im Agrar- und Veterinärbereich.
Im operativen Verwaltungshandeln wird HI-Tier als fachlich angebundene Referenzdatenbank genutzt. Es erfasst unter anderem Tierbestände, Tierbewegungen und betriebsbezogene Angaben und wird verpflichtend von landwirtschaftlichen Betrieben sowie zuständigen Stellen geführt.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fließen HI-Tier-Daten insbesondere in tierbezogene Fördermaßnahmen und Kontrollen ein. Sie können dort zur fachlichen Prüfung von Anträgen, zur Plausibilisierung gemeldeter Angaben und zur Unterstützung von Kontrollverfahren herangezogen werden. HIT ist dabei nicht selbst Teil des Förderverfahrens, sondern stellt die erforderliche Datenbasis für nachgelagerte Prozesse bereit.
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem, engl. Integrated Administation and Control System, (kurz InVeKoS bzw. IACS) dient zur Abwicklung, Überwachung und Kontrolle aller flächen- und tierbezogenen Interventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Durch EU-weit umfassende und vergleichbare Daten stellt es zudem eine regelkonforme, transparente und prüfbare Verwendung von Fördermitteln sicher.
Ziel ist von InVeKos ist es, Förderanträge systematisch zu prüfen, Risiken zu minimieren und EU-rechtliche Anforderungen an Kontrolle und Nachvollziehbarkeit zu erfüllen. Es trägt dazu bei, Verstöße zu verhindern, indem es die Begünstigten bei der Einreichung korrekter Beihilfeanträge unterstützt. Damit werden außerdem EU-Länder darin unterstützt, die finanziellen Interessen der EU wirksam zu schützen und ihre GAP-Strategiepläne zu verwirklichen.
Das System umfasst mehrere eng miteinander verzahnte Systemkomponenten, darunter
Ein landwirtschaftlicher Betrieb beantragt flächen- und tierbezogene Fördermittel im Rahmen der GAP. Dabei greifen die InVeKoS-Komponenten wie folgt ineinander:
So stellt InVeKoS eine konsistente, abgestimmte und prüfbare Abwicklung von Flächen- und tierbezogenen Förderanträgen sicher.
InVeKoS bildet das zentrale organisatorische und technische Fundament für die Verwaltung von Direktzahlungen und flächenbezogenen Fördermaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Aufgrund der hohen Datenkomplexität und der Vielzahl beteiligter Datenbanken, Systeme und Akteure stellt InVeKoS besonders hohe Anforderungen an IT-Systeme, Datenqualität und Prozessintegration.
Das Flächenidentifikationssystem, engl. Land Parcel Identification System (kurz LPIS), ein ein System zur eindeutigen Erfassung und Identifikation landwirtschaftlicher Flächen in der EU. Es ist ein zentraler Bestandteil von InVeKoS und dient der Kontrolle und Abwicklung flächenbezogener Agrarförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Die Identifikation und Abgrenzung landwirtschaftlicher Flächen im LPIS erfolgt maßgeblich auf Basis von Geodaten und Satellitenbildern. Hochauflösende Fernerkundungsdaten – insbesondere aus EU-Programmen wie Copernicus (Sentinel-Satelliten) – ermöglichen eine flächendeckende, regelmäßige und objektive Erfassung der tatsächlichen Landnutzung. Auf dieser Grundlage werden förderfähige Flächen digital abgegrenzt, aktualisiert und bei Bedarf korrigiert. Satellitendaten unterstützen damit nicht nur die Ersterfassung von Referenzparzellen, sondern auch die laufende Überwachung von Flächennutzung, Bewirtschaftungsänderungen und Abweichungen im Rahmen von Kontrollen und Monitoringsystemen.
LPIS bildet die geometrische und fachliche Referenz für förderfähige landwirtschaftliche Flächen. Im Rahmen der Antragstellung für Fördermittel werden die per Geodaten, Luft- und Satellitenbildern erkannten Flächen den von den Antragstellenden gemeldeten Flächen gegenübergestellt, um Förderfähigkeit, Flächengröße und Nutzungsart zu prüfen. LPIS ist damit ein zentrales Kontrollinstrument zur Vermeidung von Fehlern in der Antragsstellung, Doppelförderung oder Unregelmäßigkeiten. Die Anforderungen an Datenqualität, Aktualität und Nachvollziehbarkeit sind hoch, da LPIS regelmäßig Gegenstand von EU-Kontrollen und Prüfungen ist.
Der Mittelabruf bezeichnet im Kontext der Fördermittelverwaltung die formale Anforderung bewilligter Fördermittel zur Auszahlung. Er erfolgt auf Grundlage eines Bewilligungsbescheids und unterliegt in der Regel fachlichen, rechtlichen und haushaltsrechtlichen Prüfungen.
Im Rahmen der Fördermittelverwaltung stellt der Mittelabruf den Übergang von der Bewilligungs- in die Auszahlungsphase dar. Sind Fördermittel bewilligt, werden sie häufig nicht vollständig im Voraus ausgezahlt, sondern bedarfs- oder fortschrittsbezogen in Tranchen.
Der Mittelabruf ist daher an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa den Projektfortschritt, die Einhaltung von Fristen oder die Erbringung von Nachweisen. Je nach Förderprogramm können Kostenarten, Zahlungspläne oder Meilensteine geprüft werden. Fehlerhafte oder unvollständige Mittelabrufe können zu Verzögerungen, Rückfragen oder auch zu Rückforderungen oder Sanktionen führen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit.
Mittelbewirtschaftung bezeichnet die Planung, Steuerung, Überwachung und Verwendung finanzieller Mittel im Rahmen von Förderprogrammen. Sie stellt sicher, dass Fördermittel zweckgebunden, wirtschaftlich und im Einklang mit haushalts- und förderrechtlichen Vorgaben eingesetzt werden.
In der Fördermittelverwaltung umfasst die Mittelbewirtschaftung alle Aktivitäten rund um die finanzielle Steuerung eines Förderprogramms oder einzelner Fördervorhaben. Dazu zählen insbesondere Mittelplanung, Mittelbindung, Mittelabruf, Auszahlung sowie die Überwachung von Budgets, Fristen und Verwendungszwecken.
Sie ist eng mit haushaltsrechtlichen Vorgaben verknüpft und erfordert eine kontinuierliche Abstimmung zwischen Fachverfahren, Haushaltsführung und Controlling. Fehler in der Mittelbewirtschaftung können zu Über- oder Unterbindungen, verspäteten Auszahlungen oder Rückforderungen führen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und laufende Kontrolle von Prozessen und Entscheidungen.
Ein Verwendungsnachweis dokumentiert, ob und in welchem Umfang bewilligte Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt wurden. Er dient als Grundlage für die abschließende Prüfung und Abrechnung eines geförderten Vorhabens.
Der Verwendungsnachweis ist ein wesentlicher Bestandteil der Fördermittelkontrolle und schließt den Förderprozess häufig formal ab. Als Teil des Berichtswesens besteht in der Regel aus einem Sachbericht zur inhaltlichen Umsetzung des Vorhabens sowie einem zahlenmäßigen Nachweis über die entstandenen Ausgaben.
Je nach Förderprogramm gelten unterschiedliche Anforderungen an Umfang, Fristen und Nachweisformen. Der Verwendungsnachweis bildet die Grundlage für fachliche Prüfungen, finanzielle Abgleiche und mögliche Rückforderungen. Insbesondere bei EU-Förderungen ist er eng mit Berichtspflichten, Prüfketten und Kontrollsystemen verbunden. Eine strukturierte und nachvollziehbare Erstellung ist daher entscheidend für die Rechtssicherheit der Fördermittelverwaltung.
Die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZI-Datenbank) ist eine bundesweite Datenbank zur Koordinierung und zum Abgleich von förderrelevanten Daten, insbesondere Zahlungsansprüchen, im Rahmen des Integierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der EU. Sie dient insbesondere dem länderübergreifenden Abgleich von Zahlungsansprüchen und Betriebszuordnungen, um Mehrfachanträge und Doppelförderungen zu verhindern.
Ziel der ZI-Datenbank ist es, die ordnungsgemäße, einheitliche und EU-konforme Abwicklung flächenbezogener Förderungen sicherzustellen. Da Förderanträge in Deutschland dezentral durch die Länder bearbeitet werden, übernimmt die ZI-Datenbank eine koordinierende Funktion, indem sie Abgleiche über Ländergrenzen hinweg ermöglicht.
Damit trägt die ZI-Datenbank wesentlich dazu bei,
Die ZI-Datenbank ist ein zentraler Baustein vonInVeKoS. Während Antragsdaten, Flächenangaben und fachliche Prüfungen in den jeweiligen Landesfachverfahren verarbeitet werden, bündelt die ZI-Datenbank ausgewählte Kerndaten für den bundesweiten Abgleich, insbesondere von Zahlungsansprüchen.
Damit leistet die ZI-Datenbank einen wesentlichen Beitrag zur Integrität des Fördersystems und zur Einhaltung EU-rechtlicher Vorgaben. Sie fungiert als verbindende Instanz zwischen dezentralen Landesverfahren und der Bundes- sowie EU-Ebene,

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