NIS-2 Umsetzung für Unternehmen
und Public Sector
Wir unterstützen von der Analyse, über Maßnahmen bis hin zur Prüfung der Wirksamkeit

Wir unterstützen von der Analyse, über Maßnahmen bis hin zur Prüfung der Wirksamkeit
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) verschärft europaweit die Anforderungen an Informationssicherheit und Cyberresilienz von Unternehmen und Organisationen. Seit Inkraftsetzung der entsprechenden deutschen Richtlinie am 6. Dezember 2025 stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, neue regulatorische Anforderungen umzusetzen und gleichzeitig bestehende Prozesse weiterzuführen.
Mit fundierter IT-Security-Expertise unterstützen wir Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft aus dem Public Sector dabei, diese neuen Anforderungen strukturiert, risikobasiert und effizient umzusetzen.
NIS-2 in Kürze
Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union soll ein einheitlich hohes Niveau der Cybersecurity in Europa schaffen. Verglichen mit ihrer Vorgängerversion, der NIS aus 2016, erweitert sie die bisherigen Anforderungen an Informationssicherheit deutlich und betrifft künftig deutlich mehr Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft und Public Sector.
Betroffene Unternehmen und Organisationen müssen künftig Folgendes nachweisen können:

Früh handeln, Risiken vermeiden
Die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erhöhen den Druck, Cybersecurity-Strategien zu professionalisieren. Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen und persönliche Haftungsrisiken für Leitungsorgane.
Statt dem bloßen Erfüllen von Anforderungen bietet eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen jedoch entscheidende Vorteile, wie etwa
Mit der richtigen Strategie ist NIS-2 also nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance für eine nachhaltige Stärkung der Sicherheit Ihrer Organisation.
Welche Organisationen unter NIS-2 fallen
Die NIS-2-Richtlinie adressiert nun einen merklich größeren Kreis betroffener Organisationen. Sie betrifft Einrichtungen aus Sektoren mit hoher Kritikalität sowie aus weiteren wirtschaftlich wichtigen Bereichen. Dazu gehören unter anderem:
Unternehmen und Organisationen aus diesen Bereichen gelten je nach Bedeutung als wesentliche oder wichtige Einrichtungen und müssen die jeweiligen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllen.
Typische Merkmale zur Einordnung sind:
Auch Dienstleister innerhalb kritischer Lieferketten können von der Richtlinie betroffen sein.

Betroffenheit ermitteln
Starten Sie mit einer strukturierten NIS-2 Betroffenheitsanalyse, um Risiken und regulatorische Pflichten frühzeitig zu identifizieren. Wir ermitteln gemeinsam Schritt für Schritt, ob Ihre Organisation unter Kriterien der Richtlinie fällt.
Unverbindlich Kontakt aufnehmen
Ganzheitlicher Ansatz für mehr Sicherheit
Die Umsetzung der NIS-2 Anforderungen beschränkt sich nicht nur auf die IT-Abteilung. Sie hat Auswirkungen auf:
Ein erfolgreicher Ansatz betrachtet die aus NIS-2 resultierenden Maßnahmen nicht nur als isoliertes IT-Projekt, sondern integriert IT-Sicherheit, Risikomanagement und Organisationsstrukturen in eine ganzheitliche Sicherheitsstrategie.
Genau dieser Intention folgen unsere NIS-2-Beratungsleistungen für Unternehmen und Public Sector:
Ihr Weg zur NIS-2-Konformität
Aufbau von Meldeprozessen
Wir unterstützen Sie bei der Einführung standardisierter Verfahren zur Meldung von Sicherheitsvorfällen und Definition klarer Verantwortlichkeiten.
Mit unserer ganzheitlichen Erfahrung in Sachen IT-Sicherheit, Risikomanagement, Governance und Compliance unterstützen wir Sie bei einer praxisnahen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.
Kontaktformular
Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei Analyse, Umsetzung und Weiterentwicklung Ihrer Sicherheitsstrategie.
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