Mitte Juli dieses Jahres legte die Europäische Kommission ihren in Brüssel bereits mit Spannung erwarteten Vorschlag für den Haushalt der EU für die Jahre 2028 bis 2034 vor. Änderungen im Vergleich zum laufenden Haushalt betreffen nicht nur die Höhe der Finanzmittel, sondern auch die Programmstruktur der sieben Jahre dauernden Förderphase.
Geht es nach der Kommission, wird der EU-Haushalt fast 2 Billionen Euro umfassen. Die Aufstockung der Gelder wird begründet durch die Herausforderungen, wie Sicherheit, Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Energie und Klimawandel – ausgeglichen durch höhere Beiträge der Mitgliedstaaten und neue Eigenmittel. Dafür sollen Steuern beispielsweise auf nicht recycelten elektronischen Abfall, auf Tabakerzeugnisse und über eine Abgabe von Unternehmen in der EU mit einem jährlichen Umsatz von 100 Mio. Euro erhoben werden.
Die Behörde möchte die Ausgaben der Union zukünftig so gestalten, dass es weniger Förderprogramme gibt, die Gelder flexibler eingesetzt werden können und die EU-Hilfe mehr Wirkung in den Mitgliedstaaten erzeugt. Dafür schlägt sie vor, die heutigen 14 getrennten Fonds der Kohäsionspolitik und der Agrarpolitik zusammenzulegen und im „Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei und maritime Angelegenheiten sowie Wohlstand und Sicherheit“ zu bündeln.
Nationale und regionale Partnerschaftspläne
Die Weitergabe der Mittel aus dem neuen Fonds und die Umsetzung in den EU-Staaten sollen über maßgeschneiderte nationale und regionale Partnerschaftspläne umgesetzt werden. Die Neuerung ist, dass es keine getrennten Strategie- und Programmplanungen mehr für die Kohäsions-, Migrations- und Agrarfonds geben wird. Nach Aussage der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird es einen Plan pro Mitgliedstaat geben. In diesem einen Plan sollen alle relevanten Fördermaßnahmen aufgenommen werden, ob für Arbeitnehmer:innen, Landwirte:innen oder Fischer:innen, Städte oder ländliche Gebiete, Regionen oder die nationale Ebene. Für die Partnerschaftspläne sieht die Kommission ein Budget von insgesamt 865 Mrd. Euro für den gesamten Zeitraum vor. Diese werden auf die 27 EU-Länder aufgeteilt – Deutschland würde davon 68,4 Mrd. Euro erhalten. Dieser eine Plan pro Staat wird, so geht aus dem Entwurf für die Gesetzesgrundlage des neuen Fonds hervor, sich je nach den Gegebenheiten des Mitgliedslandes – ob föderal oder zentral organisiert – auffächern in Kapitel für z.B. Bundesländer und Sektoren. „In den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen werden EU-Mittel (…) in einem kohärenten, maßgeschneiderten Planungsprozess zusammengeführt, der voll und ganz auf die gemeinsamen Prioritäten der Union abgestimmt ist. Die Pläne werden die Wirkung jedes ausgegebenen Euros maximieren, mehr Flexibilität bei der Anpassung an regionale und lokale Bedürfnisse bieten und die Vorschriften für die Mitgliedstaaten und Regionen vereinfachen“, so formuliert die Kommission ihre Vorstellungen in dem Dokument „Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft“.
Gemeinsame Agrarpolitik
Der Vorschlag der Kommission erhält auch Vorgaben für Mittelzuweisungen aus dem Fonds für bestimmte Bereiche. So sind für den Garantiefonds der Gemeinsamen Agrarpolitik 300 Mrd. Euro als zweckgebundene Einkommensbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen. Dieser Betrag ist eine Mindestvorgabe und könnte von den Mitgliedstaaten aus den andern EU-Mitteln aufgestockt werden. Zum Vergleich: Im laufenden EU-Mehrjahreshaushalt belaufen sich die Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf 386,6 Milliarden Euro.
Die EU-Kommission hat in einem zweiseitigen Factsheet die Vorteile des neuen Haushaltsansatzes für die Landwirtschaft zusammengefasst. Eine engere Verknüpfung der Agrarförderung mit der regionalen, sozialen und ländlichen Entwicklung führt ihrer Auffassung nach zu effektiveren Investitionen in Infrastruktur, Dienstleistungen, Innovation und Nachhaltigkeit im ländlichen Raum. Außerdem soll die Abwicklung der Förderung optimiert werden durch
- die Vereinfachung der Auflagen (Bewirtschaftungspflichten).
- die Verringerung der Anzahl & die bessere Ausrichtung der Interventionsarten.
- das Angebot von mehr Pauschalbeträgen, die vereinfachte Antragsverfahren ermöglichen und damit den Aufwand für Begünstigte und Verwaltungen verringern.
- die Angleichung der Zeitpläne für die Zahlungen, welche die rechtzeitige Ausschüttung der Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe gewährleisten sollen.
Ausblick
Der Vorschlag zum EU-Haushalt und zu allen verbundenen Rechtsgrundlagen für die Fonds und Förderprogramme liegen der Öffentlichkeit vor. Auf der Homepage „The 2028-2034 EU budget for a stronger Europe“ stehen Factsheets, Verordnungsvorschläge und Erläuterungen zur Verfügung. Nach der Sommerpause wird die Auseinandersetzung um die zukünftige Finanzierung beginnen. Erste Reaktionen aus den Reihen der beiden europäischen Gesetzgeber lassen erahnen, dass ein schwieriger Aushandlungsprozess bevorsteht.












