Der Datenschutz hat eine besondere Bedeutung für ein Unternehmen und wird schriftlich in der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) festgehalten. Die gesetzlichen Vorschriften geben vor, wie Daten erfasst, gehalten, verarbeitet, weitergegeben und analysiert werden sollen. Bei nicht einhalten dieser Vorschriften, also bei Datenschutzverstößen, werden Bußgelder von der Aufsichtsbehörde verhängt und ein bleibender Image-Schaden entsteht. Die IBYKUS AG hilft Ihnen dabei diese Konsequenzen in Ihrem Unternehmen durch eine Datenschutz Grundschulung, die nach der EU-DSGVO in regelmäßigen Abständen stattfinden muss, vorzubeugen.
Ziele der Grundschulung:
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter gemäß der EU-DSGVO
- Vermittlung der Bedeutung des Datenschutzes
- Verstehen und Einhalten von Datenschutzvorschriften im Arbeitsalltag
- Verstehen und Vermeiden von bestehenden Datenschutzrisiken
Die IBYKUS AG hilft Ihnen dabei Datenschutzverstöße in Ihrem Unternehmen durch eine Datenschutz Grundschulung vorzubeugen. Die Schulung beinhaltet eine allgemeine Unterrichtung für das Thema Datenschutz, um eine Basis für das Unternehmen zu schaffen, damit die Bedeutung von Datenschutz verstanden wird. Weiterhin wird das Grundwissen für die rechtliche Grundlagen BDSG und EU-DSGVO geschult und es wird mit aktuellen Beispielen aus der Praxis gearbeitet.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Entwicklung des Datenschutzes
- Definition von Personenbezogenen Daten
- Grundsätze gemäß der EU-DSGVO:
- Grundsätze der Verarbeitung personenbezogene Daten
- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogene Daten
- Betroffenenrechte
- Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogene Daten
- Auftragsverarbeiter
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutzvorfall
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Mögliche rechtliche Konsequenzen
- Auskunftsanfrage
- Umsetzung von Datenschutz im Unternehmen
- Aktuelle Urteile und Vorfälle aus dem Datenschutz und Datenschutzrecht
Umfang
- 2 Stunden Grundschulung
- Praktische Beispiele
- Maximale Personenanzahl: 30
- Schulungsnachweis gemäß der EU-DSGVO
- Inklusive Anfahrt und Abfahrt-Pauschale
- Vor- und Nachbearbeitung der Grundschulung